Mittwoch, 26. Oktober 2016

Female Privilege 101 und einmal Justizkarrussel







"Sexuelle Übergriffe" und "Vergewaltigung". Sind diese Beschuldigungen erst einmal ausgesprochen, bekommt der Beschuldigte dieses Label schwer bis gar nicht los. Panorama berichtet folgendes: 
Zwei junge Mädchen, 14 und 18 Jahre alt, sind völlig aufgelöst. Die ältere der beiden berichtet, Herr Azizi habe sie in der Rutsch-Anlage auf die Bikinihose geküsst, im Intimbereich. Die Polizei kommt und nimmt beide Afghanen mit.

Sind vor Ort keine Zeugen, erschwert dies natürlich die Beweislage, hier muss man besonders sensibel vorgehen. Also stehen nur die Aussagen der beiden Mädchen zur Verfügung.
Auf der Wache erzählen die beiden Mädchen, was genau passiert ist. Die jüngere erhebt noch weitere, noch schlimmere Vorwürfe. Beide Männer hätten sie vergewaltigt, erst sei der jüngere Afghane mit dem Finger in sie eingedrungen, später auch der Ältere.

Natürlich kommt es, wie es so oft kommt... 
Herr Azizi sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Er ist geständig und räumt ein, das 18 Jahre alte Mädchen auf die Hüfte geküsst zu haben. Eine Vergewaltigung des anderen Mädchens streitet er vehement ab, genauso wie sein Neffe.

Und hier wird deutlich, wie es in so vielen Strafverfahren läuft. Man räumt der Frau mehr Glaubwürdigkeit. Zudem, wie es aus dem Artikel hervorgeht, passt das Ganze auch zum Vorfall in Köln und jetzt hätte man endlich die Chance, einen solchen Täter, der Frauen nur als "Freiwild! sieht, auf der Anklagebank. 
Die Kieler Staatsanwaltschaft hält die Version der Mädchen für glaubwürdiger: "Aufgrund der überzeugenden Angaben der Mädchen gehen wir von einem dringenden Tatverdacht aus", erklärte Oberstaatsanwalt Axel Bieler.

Der eigentliche Skandal ist jedoch folgender: es ist nicht die erste Falschanschuldigung des Mädchens. Und es ist nicht das erste Mal, dass jene Verfahren eingestellt wurden.
Es fällt jedoch auf, dass bei den weiteren Ermittlungen Pannen passieren. Es ist nicht das erste Mal, dass das 14-jährige Mädchen eine Vergewaltigung anzeigt. Bis zum "Arriba"-Vorfall im Februar hatte sie mindestens drei Verfahren gegen einen Mann losgetreten. Dieselbe Staatsanwaltschaft in Kiel war damit befasst. Alle drei Verfahren wurden eingestellt, weil die Aussagen der 14-Jährigen problematisch waren. Die Mutter des Mädchens erklärte der Polizei, sie halte die Aussagen ihrer Tochter für Hirngespinste. Einem Krankenhauspsychologen, der sie nach einem der angeblichen Übergriffe untersuchte, fiel ihr Verhalten als merkwürdig distanziert auf. All das ist aktenkundig.

Es bleibt nicht bei der bereits vierten Falschanschuldigung des Mädchens. 
Nur sechs Wochen nach dem Vorfall im "Arriba" zeigt das Mädchen erneut eine Vergewaltigung an. Und wieder gibt es Zweifel. Ein Betreuer der Wohngruppe, in der das Mädchen untergebracht ist, erklärt der herbeigerufenen Polizei, das Mädchen habe ihm bereits am Vortag von einer Vergewaltigung berichtet, auf Nachfrage aber eingeräumt, diese erfunden zu haben. Auch bei diesem Vorfall soll es ein Flüchtling gewesen sein und auch andere Einzelheiten der Tat gleichen sich auffällig.

Und da den Kieler Beamten aber immer noch kein Licht aufgeht, kommt es noch viel besser: 
Zufällig wird das Mädchen von derselben Polizistin verhört, die bereits die Vernehmung im "Arriba"-Fall durchgeführt hat. Jacob Schwieger, Anwalt von Azizi, kritisiert das Verhalten der Vernehmungsbeamtin: "Dieselbe Beamtin vernimmt das Mädchen sechs Wochen später noch mal und da erzählt sie praktisch die gleiche Geschichte. Die Beamtin stellt ihr dann die Frage, ob das denn sein könnte, ob das, was sie über den 'Arriba'-Vorfall erzählt hat, ob das stimmen kann und die 14-Jährige fängt an zu weinen und rennt raus." 
Man könnte jetzt meinen, die Polizistin hätte dem Theater jetzt ein Ende bereitet und die Ermittlungen eingestellt. Der Vermerk zeigt deutlich, dass das Mädchen ernsthaftere Probleme hat als eine erfundene Vergewaltigung. Stattdessen passiert die nächste Panne:
"Und dieselbe Polizistin schreibt einen Vermerk, aus dem hervorgeht, dass man der Frau überhaupt nicht glauben kann. Diesen Vermerk aber lässt sie nicht zu meiner Akte kommen."
Man könnte jetzt fast schon sarkastisch anmerken, dass alles wieder wie gewohnt seinen Lauf nimmt, wenn die Sache nicht so verdammt ernst wäre.  
Mohammad Azizi sitzt derweil weiter in Untersuchungshaft. Sein Neffe wurde nach drei Wochen entlassen. Die Staatsanwaltschaft weiß um die anderen Verfahren und die Zweifel. Dennoch erhebt sie Anklage wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Es dauert sechs Monate, bis zum ersten Prozesstag am 29. August, ...

Und es folgt der nächste Streich: bis zum Prozesstag hat die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei das höchst zweifelhafte Verhalten des Mädchens nicht wirklich ernstgenommen. 
...bis die Staatsanwaltschaft die anderen Verfahren und damit die Zweifel an der Aussage des Mädchens berücksichtigt.

Ergebnis: 
Azizi wird schlussendlich vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Für den Kuss auf die Hüfte wird er zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nicht, dass Mohammed Azizi sich korrekt verhalten hätte, keine Frage - er muss bei Übergriffen auch mit einer gerechten Strafe belastet werden. Die Staatsanwaltschaft muss jedoch neutral ermitteln, in jede Richtung und nicht nur in eine. Hier hätten schnell alle Alarmglocken läuten müssen, vor allem bei den schlampigen Polizeiermittlungen. 
Zudem wird auch deutlich, dass die Ermittlungen, passend zum Köln-Vorfall, vorurteilsbehaftet zum Nachteil des Angeklagten waren, hier deutlich durch die Beschreibung, "...er sähe Frauen in Deutschland nur als Freiwild." - übrigens eine äußerst rassistische und infame Unterstellung.  


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